Diese sind in der Satzung und dem § 2 „Zweck und Aufgaben der Hegegemeinschaft“ geregelt.
§ 2
Zweck und Aufgaben der Hegegemeinschaft
(1) Zweck der Hegegemeinschaft ist es eine
großräumig abgestimmte Hege und Bejagung des Rotwilds in den o. g. Jagdbezirken
zu gewährleisten, die durch Richtlinien für die Hege und Bejagung von
Schalenwild festgelegt und räumlich abgegrenzt wurden (entspr. BayJG und Nebengesetze).
(2) Dieser Zweck wird insbesondere durch folgende Aufgaben verwirklicht:
- Abstimmung und Durchführung gemeinsamer Hegemaßnahmen in den einzelnen Jagdbezirken,
z. B. bei Maßnahmen zur Biotopgestaltung und Äsungsverbesserung. - Auswertung festgestellter Verbiss- und Schälschäden.
- Abstimmung der Abschussplanvorschläge..
- Gegenseitige Information über die Erfüllung der Abschusspläne im Rahmen des Meldesystems
der Unteren Jagdbehörden. - Mitwirkung (in Abstimmung mit Jagdberatern der Landkreise und den Kreisgruppen des BJV) bei
Flurbereinigungsverfahren, Genehmigungsverfahren von Wildgehegen, Jagdzeitbeschränkungen
und Jagdzeitverlängerungen sowie der Planung von Verkehrs- und anderen Bauten, die die
Wildeinstandsgebiete nachhaltig beeinflussen können. - Förderung des Arten-, Natur- und Tierschutzes, insbesondere der grundsätzlichen Zustimmung zu
allenfalls notwendigen revierübergreifenden Nachsuchen durch die von der
Rotwildhegegemeinschaft bestätigten Nachsuchengespanne. - Ausrichtung der jährlichen Hegeschau
- Mitwirkung bei der Wildbestandsermittlung.
- Beteiligung bei der Erstellung wildbiologischer Gutachten.